§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Tigran Varazhian, Inhaber structivio (nachfolgend „Anbieter") und dem Kunden über die Nutzung der SaaS-Plattform „struct-i-vio".
(2) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(3) Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden die webbasierte Projektmanagement-Software „struct-i-vio" als Software-as-a-Service (SaaS) zur Verfügung.
(2) Der Funktionsumfang ergibt sich aus der aktuellen Leistungsbeschreibung auf der Website des Anbieters. Der Anbieter ist berechtigt, die Software weiterzuentwickeln und zu verbessern.
(3) Die Software dient der Organisation, Dokumentation, Auswertung und internen Steuerung betrieblicher Abläufe. struct-i-vio ist ein Erfassungssystem und kein Steuerberatungs-, Buchführungs-, Rechtsberatungs- oder Wirtschaftsprüfungsinstrument und ersetzt keine individuelle fachliche Beratung.
(4) Die Software wird „as is" bereitgestellt. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die Erreichung bestimmter Projektziele oder Geschäftsergebnisse.
(5) Soweit der Anbieter optionale Banking-Integrationen bereitstellt, erfolgt die technische Anbindung von Bankkonten über spezialisierte Drittanbieter und gegebenenfalls über von diesen bereitgestellte gehostete Authentifizierungs- oder Zustimmungsoberflächen. Der konkrete Funktionsumfang, die Verfügbarkeit einzelner Banken, historische Abrufzeiträume und erforderliche Erneuerungen bankseitiger Zustimmungen hängen auch von den jeweils angebundenen Banken, regulatorischen Vorgaben und Drittanbietern ab.
§ 3 Zustandekommen des Vertrags
(1) Der Vertrag kommt durch Registrierung des Kunden und Bestätigung durch den Anbieter zustande.
(2) Kostenpflichtige Leistungen werden nicht im Wege eines öffentlichen Self-Service-Abonnements abgeschlossen, sondern ausschließlich durch individuelle Vereinbarung zwischen Anbieter und Kunde (z. B. per Angebot und Auftragsbestätigung). Die Freischaltung kostenpflichtiger Leistungen erfolgt manuell durch den Anbieter nach Abschluss der jeweiligen Einzelvereinbarung.
§ 4 Verfügbarkeit
(1) Der Anbieter bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit der Plattform. Eine Verfügbarkeit von 100 % kann nicht garantiert werden.
(2) Geplante Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit vorab angekündigt und in nutzungsarme Zeiten gelegt.
(3) Für Ausfälle durch höhere Gewalt, Störungen bei Drittanbietern oder Umstände außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters wird keine Haftung übernommen.
(4) Für optionale Banking-Integrationen kann es zusätzlich zu Einschränkungen, Verzögerungen oder Unterbrechungen kommen, wenn angebundene Banken, Banking-Dienstleister oder deren Schnittstellen vorübergehend nicht verfügbar sind, regulatorische Anforderungen geändert werden oder Authentifizierungs- bzw. Zustimmungsprozesse erneuert werden müssen.
§ 5 Nutzungsrechte und Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde erhält ein nicht-exklusives, nicht übertragbares Recht zur Nutzung der Software für die Vertragsdauer.
(2) Der Kunde ist verpflichtet:
- seine Zugangsdaten vertraulich zu behandeln;
- die Software nur für rechtmäßige Zwecke zu nutzen;
- keine Maßnahmen zu ergreifen, die die Sicherheit oder Integrität der Plattform gefährden.
(3) Der Kunde ist für alle Aktivitäten unter seinem Account verantwortlich.
(4) Der Kunde bleibt für die fachliche Prüfung sowie die rechtzeitige Erfüllung seiner handels-, steuer- und sonstigen gesetzlichen Pflichten verantwortlich. Auswertungen, Berechnungshilfen und Hinweise der Software sind vor ihrer Verwendung für Buchungen, Meldungen, Erklärungen oder Abschlüsse eigenverantwortlich zu prüfen.
(5) Aktiviert der Kunde optionale Banking-Integrationen, darf er nur solche Bankkonten anbinden und verarbeiten lassen, für die er über die erforderlichen Rechte und Befugnisse verfügt. Importierte Konto-, Transaktions- und Zuordnungsdaten sind vor ihrer Verwendung für Buchungen, Meldungen, Freigaben oder sonstige fachliche Entscheidungen eigenverantwortlich zu prüfen.
§ 5b Cold-Leads-Modul (optionale Outbound-Kontaktfunktion)
(1) Was das Modul tut. Das optionale Cold-Leads-Modul ermöglicht es dem Kunden, potenzielle Geschäftskunden (Outbound-Kontakte) zu erfassen und über sein eigenes angebundenes E-Mail-Postfach anzusprechen. Die Plattform stellt dafür technische Hilfsmittel bereit: eine Kontaktliste, eine Sperrliste (Suppression List), einen Double-Opt-In-Mechanismus und automatische Abmeldelinks (List-Unsubscribe).
(2) Der Kunde ist alleinig Verantwortlicher. Der Kunde nutzt das Cold-Leads-Modul als datenschutzrechtlich Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Er ist ausschließlich selbst dafür zuständig,
- dass für jede Kontaktaufnahme eine geeignete Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO vorliegt (z. B. berechtigtes Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO oder Einwilligung nach lit. a);
- dass die Voraussetzungen für die Kontaktaufnahme per E-Mail nach § 7 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) erfüllt sind — insbesondere, dass keine unzumutbare Belästigung vorliegt;
- dass erteilte Widersprüche (Unsubscribes) dauerhaft beachtet werden und keine weitere ungewünschte Kontaktaufnahme stattfindet;
- dass die betroffenen Personen gemäß Art. 13 / Art. 14 DSGVO über die Verarbeitung ihrer Daten informiert werden.
(3) struct-i-vio ist nur Werkzeug, nicht Absender.E-Mails werden über das eigene Postfach des Kunden (SMTP oder Microsoft 365 / Graph) und nicht über Mailserver des Anbieters versendet. Der Absender ist stets der Kunde. struct-i-vio übernimmt keine Haftung für den Inhalt versendeter E-Mails, für Spam-Einstufungen oder für Schäden, die durch rechtswidrige Kontaktaufnahmen entstehen.
(4) Technische Schutzmaßnahmen. Die Plattform erzwingt vor jedem Versand eine automatische Prüfung gegen die tenant-weite Sperrliste. An Adressen, die sich abgemeldet haben oder als Bounce oder Beschwerde markiert sind, werden keine Mails versendet. Der Kunde darf diese Schutzmaßnahme nicht durch direkte Datenbankzugriffe oder andere technische Mittel umgehen.
(5) Kein Massen-Versand ohne ausdrückliche Aktivierung.Der Massen-Versand (Bulk-E-Mail-Funktion) steht nur nach ausdrücklicher Aktivierung und Bestätigung der strukturierten Rechtsgrundlage zur Verfügung. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Einhaltung des anwendbaren Rechts beim Bulk-Versand.
§ 5a KI-Funktionen
(1) Der Anbieter stellt optional einen KI-gestützten Assistenten bereit. Die Nutzung ist freiwillig und erfordert eine separate Einwilligung gemäß § 12 der Datenschutzerklärung.
(2) Ab dem 1. September 2026, 00:00 Uhr (Europe/Berlin), werden sämtliche entgeltpflichtigen kundenbezogenen KI-Funktionen usage-based über ein gemeinsames Prepaid-Credit-Guthaben des Kunden abgerechnet. Dies umfasst insbesondere Chat, Recherche, Lead-Bewertungen, CRM-Vorschläge, Angebots- und Dokumentenerstellungen, OCR, Sprache, Übersetzungen und Embeddings sowie automatisierte KI-Verarbeitungen. Ausgenommen ist die in Absatz 14 beschriebene semantische CRM-Mail-Suche, die Bestandteil der Plattformleistung ist und keine kundenbezogene Credit-Belastung auslöst. Monatliche Tenant-, Mitarbeiter- oder Funktionsbudgets werden ab diesem Zeitpunkt nicht mehr gewährt.
(3) Für den Erwerb gilt: 1.000 Credits entsprechen 1,00 EUR netto gekauftem Guthaben. Der Erwerb erfolgt ausschließlich aufgrund einer individuellen Vereinbarung und Rechnung; ein öffentliches Self-Service- Abonnement oder ein automatischer Credit-Kauf wird nicht angeboten. Umsatzsteuer wird außerhalb des Credit-Guthabens nach den gesetzlichen Vorgaben berechnet.
(4) Die tatsächlich belastete Credit-Menge wird je abgeschlossener KI-Operation anhand der gemessenen Nutzung aller zugehörigen Verarbeitungsschritte und der versionierten Abrechnungsgrundlage ermittelt. Die Summe wird auf ganze Credits aufgerundet. Die konkrete Belastung wird dem Nutzer nach Finalisierung angezeigt und im Nutzungskonto des Kunden dokumentiert. Interne Kalkulationsgrundlagen werden im kunden- bzw. mandantensichtbaren Beleg nicht ausgewiesen. Tarif- und Abrechnungsgrundlage werden versioniert.
(5) Ein neuer Vorgang wird bei fehlendem verfügbaren Credit-Guthaben nicht gestartet. Für einen zugelassenen Vorgang kann vor seinem Beginn ein ausreichender Betrag reserviert werden; der nach Abschluss nicht benötigte Teil wird wieder freigegeben. Vorgänge, die vor dem 1. September 2026 begonnen wurden, werden nach der bis zu ihrem Start geltenden Abrechnungsregel behandelt. Die Credit-Belastung eines begonnenen Vorgangs wird nicht durch den späteren Stichtag geändert.
(6) Eindeutig technisch fehlgeschlagene oder ohne verwertbares Ergebnis beendete Vorgänge werden nicht belastet; eine bereits vorgenommene Reservierung wird freigegeben oder erstattet. Ist anhand des Providerverlaufs zunächst nicht eindeutig feststellbar, ob eine abrechenbare Verarbeitung stattgefunden hat, bleibt die Abrechnung bis zur Klärung offen. Ein erfolgreich erzeugtes Ergebnis wird auch dann berechnet, wenn es fachlich nicht den Erwartungen des Kunden entspricht. Kulanzgutschriften und sonstige Korrekturen erfolgen nur als nachvollziehbare manuelle Ausgleichsbuchung. Chargebacks und Rückabwicklungen werden nach der individuellen Vereinbarung und den gesetzlichen Vorgaben behandelt.
(7) Gekaufte Credits verfallen während eines laufenden Vertrags nicht. Nicht verbrauchte monatliche Kontingente aus dem Zeitraum bis zum 31. August 2026 sind keine gekauften Credits, werden nicht in das Prepaid-Guthaben übertragen und verfallen zum Ende dieses Zeitraums. Eine ausdrücklich gewährte Kulanz wird als gesonderte Gutschrift im Nutzungskonto ausgewiesen.
(8) KI-Ausgaben sind unverbindliche Empfehlungen. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Eignung der KI-generierten Inhalte. Ein Anspruch auf eine bestimmte Antwortqualität besteht nicht.
(9) Schreibvorschläge des KI-Assistenten (z. B. Anlegen von Aufgaben oder Einträgen) werden erst nach ausdrücklicher Bestätigung durch den Nutzer ausgeführt. Es erfolgen keine automatisierten Entscheidungen im Sinne von Art. 22 DSGVO.
(10) Die kundenbezogenen KI-Verarbeitungen erfolgen abhängig von der gewählten Funktion über die in der Datenschutzerklärung und dem Auftragsverarbeitungsvertrag bezeichneten Microsoft-Azure-KI-Dienste und dort aufgeführten Unterauftragsverarbeiter. Soweit zugesagt, werden europäische Verarbeitungsregionen verwendet und die übermittelten Daten nicht zum Training allgemeiner KI-Modelle genutzt. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
(11) Der Anbieter ist berechtigt, die KI-Funktionen jederzeit anzupassen, einzuschränken oder einzustellen. Ein Anspruch auf dauerhafte Bereitstellung besteht nicht.
(12) Der optionale Realtime-Sprachdialog wird nur nach einer gesonderten, versionierten Einwilligung und bewussten Aktivierung des Nutzers gestartet. Für den Start aus einem bestehenden Chat wird nur ein begrenzter, vorab angezeigter Kontext übertragen; der vollständige Verlauf wird nicht automatisch übermittelt. Die Gesprochene Eingabe wird im aktuell dokumentierten Pfad als Audio verarbeitet; eine Eingabe-Transkription (ASR) ist nicht aktiviert. Textanteile der Sprachausgabe können im Gespräch gespeichert werden. Eine ausgelöste App-Aufgabe erhält eine begrenzte Interpretation der gesprochenen Absicht, kein als wörtlich verifiziert behauptetes Sprachtranskript. Die voraussichtliche Belastung für Kontextvorbereitung und erste Verarbeitung wird vor dem Start angezeigt. Diese Anzeige ist eine Schätzung und kein Festpreis.
(12a) Bei kurzen, lesenden App-Fragen kann der Realtime-Assistent nach dem Laden eines für den Nutzer freigegebenen Skills begrenzte Lesewerkzeuge direkt verwenden. Schreibende Aktionen, Internetrecherche sowie längere oder komplexere Bearbeitungen werden an den regulären KI-Assistenten bzw. dessen Recherche- und Subagentenpfad übergeben. Für beide Wege gelten die serverseitigen Tenant-, Rollen- und Projektberechtigungen; Schreibaktionen bleiben grundsätzlich bestätigungspflichtig, soweit keine hierfür ausdrücklich aktivierte Aktionsrichtlinie greift.
(13) Realtime-Audio, Textanteile der Sprachausgabe, Audioausgaben und sämtliche derselben Sitzung zugeordneten KI-Folgeaufträge werden dem serverseitig festgelegten Sitzungslimit und dem gemeinsamen Prepaid-Credit-Guthaben zugeordnet. Die Anwendung unterscheidet laufende Schätzungen von bestätigten Belastungen. Bereits provider-seitig angefallene Verarbeitung kann auch bei einer Unterbrechung oder einem Verbindungsabbruch abrechenbar sein; eindeutig technisch fehlgeschlagene Vorgänge werden nach Absatz 6 freigegeben, unklare Providerverläufe bleiben bis zur Klärung offen. Bereits unabhängig eingerichtete Unternehmensautomationen werden weiterhin gesondert abgerechnet; der Startdialog weist auf diese Abgrenzung des Gesprächslimits hin.
(14) Die optionale semantische CRM-Mail-Suche ist standardmäßig deaktiviert und wird nur nach Aktivierung durch den Tenant-Administrator sowie gesonderter Freigabe des jeweiligen Postfach-Owners oder eines berechtigten Mailbox-Managers ausgeführt. Sie verarbeitet ausschließlich minimierten Betreff und bereinigten Nachrichtentext sowie Lead-Titel, -Beschreibung und -Tags, um im manuellen Zuordnungsdialog Top-Treffer vorzuschlagen. Technisch erkennbare E-Mail-Adressen werden aus dem Text entfernt; sonstige Header werden nicht an Azure übermittelt. Anhänge, zitierte Verläufe und technisch erkennbare Signaturen sind ausgeschlossen. Die Zuordnung nimmt der Nutzer selbst vor. Diese Funktion ist in der Plattformleistung enthalten und wird nicht aus dem Prepaid-Credit-Guthaben belastet. Einzelheiten zu Provider, Widerruf und Löschung ergeben sich aus der Datenschutzerklärung und dem Auftragsverarbeitungsvertrag.
(15) Roh-Audio wird durch den Anbieter standardmäßig nicht dauerhaft gespeichert. Der kurzlebige Übergabekontext kann begrenzte Gesprächsinhalte enthalten und wird getrennt vom dauerhaften Gesprächsverlauf verwaltet. Abrechnungsbelege werden getrennt vom Gesprächsinhalt verarbeitet. Ein Gespräch kann gelöscht werden; gesetzlich oder zur Abrechnung erforderliche, vom Gesprächsinhalt getrennte Nachweise bleiben erhalten. Der kurzlebige Übergabekontext der Audioverbindung wird bei Ende oder Ablauf der Sitzung entfernt.
§ 5c Kampagnen an Kontakte und CRM-Leads
(1) Der Kunde kann Kampagnen neben Cold Leads auch an seine in struct-i-vio verwalteten Kontakte und CRM-Leads adressieren. Der Kunde wählt die Zielgruppe und die Filter selbst aus. Die Plattform stellt hierfür ausschließlich die technische Auswahl-, Vorschau- und Versandinfrastruktur bereit.
(2) Vor der Aktivierung einer Kampagne muss der Kunde eine strukturierte Rechtsgrundlage bestätigen. Zulässig sind eine dokumentierte Marketing-Einwilligung oder eine im Einzelfall vom Kunden geprüfte Bestandskunden-Ausnahme, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere § 7 UWG, erfüllt sind. Die Auswahl eines Kontakttyps, eines Kundenstatus oder eines CRM-Filters ersetzt diese Prüfung nicht. Der Kunde muss die Auswahl, den Zweck, den Zeitpunkt und die Nachweise seiner Rechtsgrundlage selbst dokumentieren und aktuell halten.
(3) Für Cold Leads gelten die besonderen Einwilligungs- und DOI-Regeln des Cold-Leads-Moduls. Für Kontakte und CRM-Leads ist Engagement-Tracking (Öffnen und Klicken) technisch deaktiviert und im Versandpfad nicht aktivierbar. Der Kunde darf keine Tracking-Funktion durch Inhalts- oder Konfigurationsänderungen umgehen.
(4) Eine Abmeldung oder ein Widerspruch gilt adressbezogen für den gesamten Mandanten. Die Plattform führt diese Adresse in einer tenant-weiten Sperrliste und verhindert weitere Kampagnen- und Outbound-Versendungen an diese Adresse, auch wenn sie später einem anderen Kontakt, CRM-Lead oder Cold Lead zugeordnet wird. Diese Schutzmaßnahme darf nicht umgangen werden.
§ 5d Programmierschnittstelle (API) und persönliche API-Schlüssel
Übergang für Bestandskunden: Diese Ergänzung wird für bestehende Kunden erst nach Zugang der Änderungsmitteilung und Ablauf der darin genannten vierwöchigen Widerspruchsfrist wirksam, frühestens am dort angegebenen Wirksamkeitsdatum. Bis dahin bleibt der API-Zugang für diese Kunden gesperrt.
(1) Was die Funktion ist. Der Anbieter stellt optional eine Programmierschnittstelle (API) bereit. Mitarbeiter des Kunden mit aktivem Zugriff auf einen Mandanten und der dafür erforderlichen Berechtigung können darüber persönliche, jederzeit widerrufbare API-Schlüssel erstellen, um eigene oder vom Kunden ausgewählte Werkzeuge (z. B. n8n, Zapier, eigene Skripte) an die Plattform anzubinden.
(2) Zugangsdaten-Pflichten. Ein API-Schlüssel gilt als Zugangsdaten im Sinne von § 5 Abs. 2. Der Mitarbeiter, der einen Schlüssel erstellt, ist verpflichtet, ihn vertraulich zu behandeln, nicht an Dritte weiterzugeben und nicht in öffentlich einsehbarem oder clientseitigem Code zu hinterlegen. Bei Verdacht auf Kompromittierung ist der Schlüssel unverzüglich zu widerrufen.
(3) Umfang der Rechte. Ein API-Schlüssel wirkt stets mit genau den aktuellen Rechten des Mitarbeiters, der ihn erstellt hat, in genau dem Mandanten, für den er erstellt wurde — nicht mit den Rechten, die zum Zeitpunkt der Erstellung galten. Ändern sich diese Rechte, ändert sich damit automatisch auch die Wirkung des Schlüssels.
(4) Widerruf und Wirkung. Ein Schlüssel kann durch den Mitarbeiter selbst sowie — bezogen auf alle Schlüssel eines namentlich bestimmten Mitarbeiters — durch berechtigte Administratoren des Kunden widerrufen werden. Der Widerruf sowie jeder sonstige dauerhafte Wegfall der Nutzungsberechtigung (Ablauf der Gültigkeit, Beendigung der Mitarbeiterzuordnung zum Mandanten, Löschung des Nutzerkontos) wirkt ab der nächsten authentifizierten API-Anfrage über den Schlüssel; zu diesem Zeitpunkt bereits laufende API-Anfragen werden noch abgeschlossen (max. 60 Sekunden).
Diese Wirkungsangabe betrifft ausschließlich Anfragen, die mit dem API-Schlüssel authentifiziert werden. Bereits ausgestellte, signierte URLs für Datei-Downloads können technisch noch bis zu 60 Sekunden gültig sein; das dafür ausgestellte signierte Upload-Token ist bis zu zwei Stunden gültig und benötigt für die direkte Dateiübertragung keinen API-Schlüssel. Wird damit ein resumierbarer Upload begonnen, kann die Upload-Sitzung nach den Storage-Regeln noch bis zu 24 Stunden fortgesetzt werden. Nach einem Widerruf werden der Abschluss des Uploads und die Zuordnung zur Plattform erneut geprüft und blockiert, wenn der Schlüssel nicht mehr zugelassen ist. Nicht zugeordnete Uploads werden nach dem vorgesehenen Bereinigungslauf entfernt.
(5) Angebundene Werkzeuge sind Systeme des Kunden. Über einen API-Schlüssel angebundene Werkzeuge, Dienste oder Skripte (z. B. n8n, Zapier, eigene Skripte) sind vom Kunden selbst ausgewählte, konfigurierte und gesicherte Systeme des Kunden. struct-i-vio hat keinen Einblick in ihre Funktionsweise und übernimmt hierfür keine Verantwortung. Diese Werkzeuge sind keine Unterauftragnehmer des Anbieters im Sinne von Art. 28 DSGVO; die weitere Verarbeitung durch sie erfolgt allein auf Veranlassung und Weisung des Kunden.
(6) Missbrauch und Sperrung. Der Anbieter darf einen Schlüssel oder den API-Zugriff eines Mandanten vorübergehend sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für Missbrauch, ein Sicherheitsvorfall oder eine Gefährdung der Sicherheit oder Integrität der Plattform (vgl. § 5 Abs. 2) vorliegen. Der Kunde wird hierüber informiert, soweit dies ohne Gefährdung der Sicherheitsmaßnahme möglich ist.
(7) Ratenbegrenzung und Verfügbarkeit. Die Nutzung der API unterliegt angemessenen Ratenbegrenzungen (Fair Use) zum Schutz der Plattform und anderer Kunden; der Anbieter kann diese Grenzen anpassen. Im Übrigen gilt für die API § 4 (Verfügbarkeit); eine darüber hinausgehende Verfügbarkeits- oder Antwortzeit-Zusage ist mit der API-Funktion nicht verbunden.
(8) Haftung. Für Schäden aus dem eigenen Umgang des Kunden mit seinen Schlüsseln oder aus fehlerhaft konfigurierten, angebundenen Drittwerkzeugen gilt § 8; der Kunde ist für über einen Schlüssel ausgelöste Aktivitäten verantwortlich wie für Aktivitäten unter seinem Account (§ 5 Abs. 3).
§ 5e Telefonische Kaltakquise (Cold-Leads-Modul)
(1) Was die Funktion tut. Innerhalb des optionalen Cold-Leads-Moduls kann der Kunde Outbound-Kontakte zusätzlich telefonisch ansprechen. Die Plattform stellt hierfür eine Anrufliste, einen Arbeitsbereich mit Klick-zum-Anrufen-Verknüpfung (tel:), konfigurierbare Gesprächsergebnisse mit optionaler Wiedervorlage, einen Warnhinweis bei zuvor als „kein Interesse“ eingestuften Kontakten sowie eine Funktion zur Erfassung eines Widerspruchs gegen weitere Kontaktaufnahme bereit.
(2) Der Kunde ist alleinig Verantwortlicher. Der Kunde nutzt die Telefonakquise-Funktion als datenschutzrechtlich Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Er ist ausschließlich selbst dafür zuständig,
- dass für jeden Anruf eine geeignete Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO vorliegt (bei Geschäftskunden regelmäßig eine mutmaßliche Einwilligung, bei Verbrauchern eine vorherige ausdrückliche Einwilligung);
- dass die Voraussetzungen für die telefonische Kontaktaufnahme nach § 7 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) erfüllt sind — insbesondere, dass keine unzumutbare Belästigung vorliegt, auch nicht bei wiederholten Anrufen desselben Kontakts;
- dass die telekommunikationsrechtlichen Vorgaben für Werbeanrufe eingehalten werden, insbesondere das Verbot, die eigene Rufnummer zu unterdrücken oder unterdrücken zu lassen;
- dass erteilte Widersprüche gegen weitere Kontaktaufnahme dauerhaft beachtet werden und keine weitere ungewünschte Kontaktaufnahme — telefonisch oder per E-Mail — stattfindet;
- dass die betroffenen Personen gemäß Art. 13 / Art. 14 DSGVO über die Verarbeitung ihrer Daten informiert werden;
- für die Einhaltung etwaiger Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats vor Aktivierung der optionalen Aufschlüsselung von Anruf-Kennzahlen nach einzelnen Mitarbeitenden (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG, siehe Abs. 5).
(3) struct-i-vio ist nur Werkzeug, betreibt keine Telefonanlage.Anrufe werden über das eigene Telefon bzw. die eigene Telefonanlage der anrufenden Person hergestellt, nicht über eine Telefonanlage oder sonstige Telekommunikationsdienste des Anbieters; struct-i-vio ist am Zustandekommen oder Inhalt eines Anrufs nicht beteiligt und zeichnet keine Gesprächsinhalte auf. Anrufer ist stets der Kunde bzw. dessen Mitarbeitende. struct-i-vio übernimmt keine Haftung für den Inhalt oder die Rechtmäßigkeit geführter Anrufe oder für Schäden, die durch rechtswidrige Kontaktaufnahmen entstehen.
(4) Technische Schutzmaßnahme: Widerspruchsregister. Ein während eines Anrufs erfasster Widerspruch gegen weitere Kontaktaufnahme wirkt dauerhaft, kanalübergreifend (Anruf und E-Mail) und kann durch niemanden — auch nicht durch den Kunden — über die reguläre Benutzeroberfläche aufgehoben werden. Der Kunde darf dieses Widerspruchsregister sowie die tenant-weite Sperrliste nicht durch direkte Datenbankzugriffe oder andere technische Mittel umgehen. Nach vollständiger Löschung des Kontakts oder Unternehmens, der bzw. das widersprochen hat, wirkt ein erneuter Anruf unter derselben Telefonnummer nicht mehr als automatische Sperre, sondern löst einen Warnhinweis aus, den die anrufende Person nur nach ausdrücklicher Übernahme der Verantwortung überschreiben kann; der Kunde bleibt für die Prüfung im Einzelfall verantwortlich.
(5) Kennzahlen je Mitarbeiter. Die Aufschlüsselung der Anruf-Kennzahlen nach einzelnen Mitarbeitenden steht nur nach ausdrücklicher Aktivierung durch einen Administrator des Kunden zur Verfügung und ist ab Werk deaktiviert. Ist sie deaktiviert, zeigt die Team-Ansicht Summen erst ab einer Mindestanzahl unterschiedlicher Anrufer im betrachteten Zeitraum. Die einzelfallbezogene Anruf-Historie eines Cold Leads oder Unternehmens (wer hat wann mit welchem Ergebnis angerufen) ist von dieser Einstellung unabhängig und bleibt für jede zur Ansicht von Cold Leads berechtigte Person sichtbar. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Einhaltung arbeitsrechtlicher Mitbestimmungspflichten bei Aktivierung der Mitarbeiter-Aufschlüsselung.
§ 5f Anbindung externer KI-Clients (MCP-Schnittstelle)
Optionaler MCP-Zusatz, Textversion 2026-10-03-v1 — Wirksamkeit und Annahme: Diese optionale Ergänzung gilt für den Kunden erst ab dem Zeitpunkt, zu dem ein dafür berechtigter Administrator des Kunden (Inhaber oder Administrator der höchsten Berechtigungsstufe) die Funktion nach Absatz 2 für den Mandanten aktiviert und diese Ergänzung dabei ausdrücklich annimmt. Die Annahme wird mit Zeitpunkt, handelnder Person und Textversion dokumentiert. Bis dahin ist die Funktion für den Mandanten ausgeschaltet und nicht nutzbar. Für diese ausdrückliche Aktivierung und Annahme des § 5f ist ein Änderungsverfahren nach § 11 nicht erforderlich; § 5f ergänzt und verdrängt die allgemeinen Regelungen nur für den jeweils optierenden Mandanten und nur im Umfang dieses MCP-Zusatzes. Ein Anspruch auf Bereitstellung der Funktion besteht nicht.
(1) Was die Funktion ist. Der Anbieter stellt optional eine Schnittstelle nach dem Model Context Protocol (MCP) bereit. Mitarbeiter des Kunden mit aktivem Zugriff auf einen Mandanten und der dafür erforderlichen Berechtigung können damit externe KI-Clients — von Dritten angebotene KI-Anwendungen wie z. B. Claude, ChatGPT, Cursor, Visual Studio Code, Claude Code oder Codex oder andere MCP-fähige Anwendungen (nachfolgend „Client“) — mit ihrem Benutzerkonto verbinden. Der verbundene Client kann danach im Namen und mit den Rechten des Mitarbeiters Daten der Plattform lesen und Aktionen ausführen. Die Aufzählung ist beispielhaft; sie ist weder eine Empfehlung noch eine Zusage der Kompatibilität. Die Funktion ist nicht Bestandteil des in § 5a beschriebenen KI-Assistenten; § 5a gilt für sie nur, soweit dieser § 5f dies bestimmt.
(2) Aktivierung durch den Kunden. Die Funktion ist für jeden Mandanten ab Werk ausgeschaltet. Nur der Inhaber oder ein Administrator der höchsten Berechtigungsstufe (nachfolgend „Administratoren“; Administratoren niedrigerer Berechtigungsstufen gehören nicht dazu) kann sie für den Mandanten aktivieren und legt dabei fest, ob sie nur Administratoren oder allen Mitarbeitern des Mandanten zur Verfügung steht; die Nutzung bleibt zusätzlich an eine eigene Berechtigung gebunden. Der Kunde kann die Funktion jederzeit wieder ausschalten; damit enden alle Verbindungen des Mandanten.
(3) Verbindung und Umfang der Rechte. Der Mitarbeiter autorisiert jede Verbindung selbst in der Benutzeroberfläche des Anbieters, nach aktueller Anmeldung und mit ausdrücklicher Bestätigung. Eine Verbindung gilt für genau einen Mandanten. Der Client handelt stets höchstens mit den aktuellen Rechten des Mitarbeiters in diesem Mandanten und innerhalb der Grenzen nach Absatz 8 — nicht mit mehr Rechten; ändern sich die Rechte des Mitarbeiters, ändert sich damit automatisch auch die Wirkung der Verbindung. Eine Verbindung endet nach 30 Tagen ohne Nutzung, spätestens nach 365 Tagen, und mit dem dauerhaften Wegfall der Zugriffsberechtigung des Mitarbeiters.
(4) Sofortige Ausführung; Rückfrage nur im Client. Aktionen — auch Löschungen, Freigaben oder Ablehnungen von Anträgen anderer Mitarbeiter und Änderungen von Einstellungen des Unternehmens — werden ausgeführt, sobald der Client sie aufruft. Anders als beim integrierten KI-Assistenten (§ 5a Abs. 9) holt der Anbieter keine zusätzliche Bestätigung ein, auch dann nicht, wenn der Mitarbeiter in seinen KI-Einstellungen für die Aktion „Mit Bestätigung“ gewählt hat; lediglich die Einstellung „Niemals“ sperrt eine Aktion auch für externe Clients. Eine Rückfrage vor der Ausführung kann der Mitarbeiter nur in den Einstellungen seines Clients vorsehen (z. B. durch eine Einzelfreigabe je Werkzeug). Der Anbieter hat darauf keinen Einfluss und weiß nicht, ob und wie ein Client nachfragt. Aktionen sind zum Teil nicht rückgängig zu machen; Löschungen können endgültig sein.
(5) Zurechnung. Aktionen, die ein Client über eine Verbindung ausführt, gelten im Verhältnis zum Anbieter als Aktionen des Mitarbeiters und damit des Kunden (§ 5 Abs. 3 und § 5d Abs. 8 entsprechend). Das gilt unabhängig davon, ob der Mitarbeiter die einzelne Aktion im Client bestätigt oder eine Dauerfreigabe erteilt hat und ob der Client fehlerhaft arbeitet oder durch in den Daten enthaltene Anweisungen (Prompt-Injection) beeinflusst wurde. Die Haftung des Anbieters nach § 8 für eigene Pflichtverletzungen bleibt unberührt, insbesondere wenn die Plattform eine nach Absatz 8 ausgeschlossene oder gesperrte Aktion dennoch ausführt oder dem Client mehr Rechte einräumt, als der Mitarbeiter hat.
(6) Clients und Client-Anbieter sind Systeme des Kunden. Clients und deren Anbieter sind vom Kunden bzw. seinen Mitarbeitern selbst ausgewählte Systeme und Empfänger im Verantwortungsbereich des Kunden. Sie sind keine Unterauftragnehmer des Anbieters im Sinne von Art. 28 DSGVO; der Anbieter hat mit ihnen keinen Vertrag, wählt sie nicht aus, empfiehlt sie nicht, hat keinen Einblick in ihre Verarbeitung und übernimmt hierfür keine Verantwortung. Die technische Zulassung eines Clients für die Verbindung (z. B. über freigegebene Weiterleitungsadressen) ist keine Prüfung, Zertifizierung oder Empfehlung.
(7) Pflichten des Kunden. Der Kunde ist allein verantwortlich für die Auswahl und Konfiguration der Clients und der dafür genutzten Tarife seiner Mitarbeiter. Er hat insbesondere sicherzustellen, dass
- mit dem Client-Anbieter eine Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO besteht oder eine sonstige tragfähige Rechtsgrundlage für die Weitergabe der Daten vorliegt und die Nutzung der übermittelten Inhalte zum Training von KI-Modellen vertraglich oder durch Einstellungen so ausgeschlossen ist, wie er es für erforderlich hält;
- für Übermittlungen in Drittländer eine Grundlage nach Kapitel V DSGVO besteht (z. B. eine Zertifizierung des Client-Anbieters unter dem EU-US Data Privacy Framework oder Standardvertragsklauseln);
- die Verarbeitung in seinem Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten geführt wird und die betroffenen Personen, insbesondere Beschäftigte, nach Art. 13 und 14 DSGVO informiert sind;
- Mitbestimmungsrechte (insbesondere § 87 Abs. 1 Nr. 1 und 6 sowie § 90 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG) gewahrt sind;
- Entscheidungen über Beschäftigte oder andere Personen, die über einen Client vorbereitet oder ausgeführt werden (z. B. die Freigabe oder Ablehnung von Abwesenheits- oder Stundenanträgen von Kollegen), den Anforderungen von Art. 22 DSGVO und dem sonstigen anwendbaren Recht, einschließlich der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), genügen;
- seine Mitarbeiter über die Risiken von Dauerfreigaben im Client und von Prompt-Injection informiert und angewiesen sind, nur dafür freigegebene Clients und Tarife zu verbinden und bei Anzeichen für Fehlverhalten die Verbindung unverzüglich zu trennen.
Für Handlungen außerhalb der Plattform, die ein Client auslöst (z. B. der Versand von E-Mails), gelten die §§ 5b, 5c und 5e unverändert; der Kunde bleibt für Rechtsgrundlage und Inhalt verantwortlich.
(8) Schutzmechanismen und Ausschlüsse. Der Anbieter stellt folgende Schutzmechanismen bereit:
- die Funktion ist ab Werk ausgeschaltet und nur durch den Kunden aktivierbar;
- der Kunde kann einzelne Aktionen für Clients sperren, indem er sie in den tenantweiten KI-Aktionsrichtlinien („KI-Aktions-Floors“) auf „Max. Bestätigung“ oder „Gesperrt“ beschränkt; ebenso kann jeder Mitarbeiter einzelne Aktionen für sich auf „Niemals“ stellen. Die MCP-Schnittstelle führt solche Aktionen nicht aus;
- die Aktionen sind nach ihrer Art in getrennte Werkzeuge gegliedert (Lesen; Anlegen; Ändern; Löschen; Freigabe oder Ablehnung von Anträgen anderer Mitarbeiter; Änderung von Einstellungen des Unternehmens; Erklärungen im Namen des Mitarbeiters; Handlungen außerhalb der Plattform) und mit Hinweisen für den Client versehen, damit Clients vor kritischen Aktionen nachfragen können. Diese Hinweise binden den Client nicht;
- Daten und Funktionen, die dem integrierten KI-Assistenten nicht zugänglich sind — insbesondere besondere Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO), Leistungs- und Verhaltenskennzahlen einzelner Mitarbeiter sowie Einstellungen, mit denen Einwilligungen oder Freigaben für KI-Verarbeitungen erteilt werden —, bleiben auch für Clients gesperrt; ebenso Funktionen, die nur in der Benutzeroberfläche des Anbieters bedient werden können;
- die Nutzung unterliegt Ratenbegrenzungen.
Der Anbieter schuldet diese Mechanismen im Rahmen von § 4; er schuldet keinen Schutz davor, dass ein Client fehlerhaft handelt oder manipuliert wird.
(9) Trennung und Wirkung. Eine Verbindung kann beendet werden durch den Mitarbeiter selbst (im Account-Menü unter „API-Schlüssel“ im Abschnitt „Verbundene KI-Clients“ oder im Client), durch Administratoren des Kunden für alle Verbindungen eines namentlich bestimmten Mitarbeiters und durch den Kunden für alle Verbindungen des Mandanten mit dem Ausschalten der Funktion. Die Trennung sowie jeder sonstige dauerhafte Wegfall der Zugriffsberechtigung (z. B. Ende der Mitarbeiterzuordnung, Löschung des Nutzerkontos) wirkt ab der nächsten Anfrage über die Verbindung; zu diesem Zeitpunkt bereits laufende Vorgänge werden noch abgeschlossen, bei längeren Funktionen (z. B. Recherchen) kann das bis zu fünf Minuten dauern. Bereits an den Client übermittelte Daten kann der Anbieter weder zurückholen noch beim Client-Anbieter löschen.
(10) Datenstandort und Zusagen zu KI-Diensten. Die Zusagen in § 5a Abs. 10 und in der Datenschutzerklärung zu Verarbeitungsregionen, Datenschutzvereinbarungen und Trainingsausschluss betreffen ausschließlich die vom Anbieter selbst eingesetzten KI-Dienste. Sie gelten nicht für Clients und deren Anbieter. Ab der Übergabe an den Client unterliegen die Daten den Bedingungen des Client-Anbieters. Die MCP-Schnittstelle selbst nutzt keine kundenbezogenen KI-Dienste des Anbieters und löst keine Credit-Belastung aus. Ruft ein Client eine Funktion der Plattform auf, die ihrerseits KI-Dienste des Anbieters nutzt (z. B. die KI-gestützte Firmen-Recherche), gelten für diese Funktion unverändert ihre Voraussetzungen und die Abrechnung nach § 5a. Kosten beim Client-Anbieter trägt der Kunde.
(11) Missbrauch, Ratenbegrenzung und Verfügbarkeit. Der Anbieter darf eine Verbindung, einen Client oder die Schnittstelle für einen Mandanten vorübergehend sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für Missbrauch, einen Sicherheitsvorfall oder eine Gefährdung der Sicherheit oder Integrität der Plattform vorliegen (§ 5d Abs. 6 entsprechend), und technische Zulassungen von Clients ändern oder entziehen, soweit dies zur Sicherheit erforderlich ist. Für Ratenbegrenzung (Fair Use) und Verfügbarkeit gilt § 5d Abs. 7 entsprechend. Der Anbieter schuldet keine Kompatibilität mit bestimmten Clients.
(12) Haftung. Für Schäden aus dem Einsatz von Clients — insbesondere aus Fehlverhalten oder Manipulation eines Clients, aus Konfiguration oder Rechtevergabe durch den Kunden oder seine Mitarbeiter und aus der Verarbeitung beim Client-Anbieter — gilt § 8; Absatz 5 letzter Satz bleibt unberührt.
§ 6 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten gemäß der Datenschutzerklärung und der DSGVO.
(2) Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, wird ein separater Auftragsverarbeitungsvertrag (AV-Vertrag) geschlossen.
§ 6a Speicherung, Sicherung und Löschung von Dateien und Daten
(1) Vom Kunden hochgeladene Dateien und Unterlagen werden als Teil der SaaS-Leistung in zugriffsgeschützten Speicherbereichen verarbeitet und den jeweiligen Unternehmens-, Projekt- oder Vorgangskontexten zugeordnet.
(2) Der Zugriff auf Dateien erfolgt nur im Rahmen der vom Kunden vergebenen Berechtigungen sowie der in der Plattform hinterlegten Rollen-, Tenant- und Freigabelogiken. Die Übertragung erfolgt verschlüsselt.
(3) Löschvorgänge für reguläre Arbeitsunterlagen führen im Regelfall nicht sofort zu einer endgültigen Entfernung. Dateien werden zunächst in einen Papierkorb überführt und können dort von berechtigten Nutzern wiederhergestellt werden. Die endgültige Entfernung aus dem Produktivbetrieb erfolgt regelmäßig erst nach bis zu 30 Tagen, sofern keine Wiederherstellung erfolgt und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
(4) Zur Absicherung gegen versehentliche Löschungen und technische Ausfälle können Dateien zusätzlich in einem getrennten Backup-Speicher innerhalb Europas (AWS S3, Region Stockholm, eu-north-1) vorgehalten werden. Diese Sicherungskopien sind nicht Teil des regulären Nutzerzugriffs und werden verschlüsselt übertragen. Sie werden für Wiederherstellungszwecke herangezogen, solange die Datei in der Plattform noch vorhanden ist. Wird eine Datei endgültig aus dem System-Papierkorb entfernt, wird die entsprechende Sicherungskopie automatisch nach spätestens 1 Jahr (365 Tagen) aus dem Backup-Speicher gelöscht (Backup-Versioning-Purge).
(5) Zur Absicherung gegen technische Ausfälle und zur Wiederherstellung nach Notfällen können zusätzlich verschlüsselte Sicherungskopien der produktiven Anwendungsdatenbank in einem getrennten Backup-Speicher innerhalb Europas (AWS S3, Region Stockholm, eu-north-1) vorgehalten werden. Diese Datenbanksicherungen sind nicht Teil des regulären Nutzerzugriffs und werden ausschließlich für Wiederherstellungs- und Notfallzwecke genutzt. Sie werden automatisch nach spätestens 12 Monaten gelöscht oder überschrieben.
(6) Abweichend von Absatz 3 und Absatz 4 werden Dateianhänge, die der Kunde im KI-Chat-Assistenten hochlädt, nicht in den Papierkorb gemäß Absatz 3 überführt, sondern nach Ablauf der sieben-tägigen Aufbewahrungsfrist im nächsten regulären Cleanup-Lauf endgültig gelöscht. Diese Chat-Anhänge werden nicht in den Sicherungsspeicher nach Absatz 4 gespiegelt; eine Wiederherstellung ist nach Ablauf dieser Frist ausgeschlossen. Legt der KI-Assistent einen solchen Anhang auf Veranlassung des Kunden dauerhaft als Geschäftsobjekt ab (z. B. als Rechnung), gelten für diese Kopie die Absätze 3 bis 5.
§ 6b Änderungsprotokoll (Audit-Log)
(1) Die Plattform führt ein automatisches Änderungsprotokoll (Audit-Log) über sicherheits- und compliance-relevante Aktionen. Das Änderungsprotokoll dient dem Nachweis von Zugriffen, Änderungen und Löschvorgängen sowie dem Schutz vor unbefugter Manipulation.
(2) Einträge im Änderungsprotokoll sind unveränderlich und können nicht durch Nutzer oder Kundenadministratoren gelöscht werden (Manipulationsschutz). Auf Anfrage gemäß Art. 17 DSGVO kann der Anbieter personenbezogene Daten innerhalb von Audit-Log-Einträgen anonymisieren (Pseudonymisierung der Betroffenen-Identität), ohne den Nachweis-Charakter des Protokolls zu zerstören.
(3) Die Aufbewahrungsdauer der Audit-Log-Einträge richtet sich nach der Daten-Klasse des protokollierten Vorgangs:
| Daten-Klasse | Aufbewahrungsdauer | Begründung |
|---|---|---|
| Operative Geschäftsdaten | 90 Tage | Operative Transparenz |
| Stamm- und Vertragsdaten | 365 Tage | Verjährungsfrist BGB § 195 |
| E-Mail-Inhalte | 30 Tage | DSGVO-Minimierungsgebot |
| KI-Provenance | 30 Tage | DSGVO-Minimierungsgebot |
| Finanzdaten | 365 Tage (1 Jahr) | Betriebliche Nachvollziehbarkeit |
| Banking/PSD2 | 365 Tage (1 Jahr) | Betriebliche Nachvollziehbarkeit |
(4) Nach Ablauf der Aufbewahrungsdauer werden Audit-Log-Einträge automatisch gelöscht. Eine längere Aufbewahrung erfolgt nicht; insbesondere ist struct-i-vio kein Archivierungssystem für handels- oder steuerrechtliche Pflichtunterlagen.
(5) Für die Erfüllung handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten (insbesondere HGB §§ 238, 257; AO § 147) ist der Kunde selbst verantwortlich. Der Anbieter stellt jederzeit Exportfunktionen (CSV, Excel, PDF) bereit, mit denen der Kunde seine Daten für die eigene Archivierung sichern kann.
§ 7 Vergütung und Zahlung
(1) struct-i-vio steht in einer kostenlosen Basisversion zur Verfügung. Darüber hinaus können kostenpflichtige Leistungen auf Anfrage vereinbart werden. Die Konditionen richten sich nach der jeweiligen Einzelvereinbarung zwischen Anbieter und Kunde; öffentliche Standardpreise werden nicht ausgewiesen.
(2) Neue Nutzer erhalten nach der Registrierung einen 30-tägigen Testzeitraum mit vollem Funktionsumfang. Nach Ablauf des Testzeitraums wechselt der Zugang in die kostenlose Basisversion, sofern keine kostenpflichtige Leistung individuell vereinbart wurde.
(3) Abrechnungsmodalitäten, Zahlungsfristen und Zahlungsweise ergeben sich aus der jeweiligen Einzelvereinbarung. Alle Vergütungen verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.
(4) Soweit die Einzelvereinbarung KI-Credits vorsieht, werden diese als Prepaid-Guthaben erworben und im Nutzungskonto des Kunden verbucht. Eine Belastung erfolgt nur bis zur Höhe des verfügbaren Guthabens; bei fehlendem Guthaben wird die KI-Nutzung unterbrochen. Einzelheiten zu Nachkauf, Erstattung, Chargeback und einer gegebenenfalls erforderlichen manuellen Korrektur ergeben sich aus der Einzelvereinbarung und dem Nutzungskonto.
§ 8 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Datenverlust ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Der Anbieter haftet nicht für die Richtigkeit der vom Kunden eingegebenen Daten oder für Ergebnisse, die auf Basis dieser Daten erzielt werden.
§ 9 Laufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Seiten mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende gekündigt werden.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3) Nach Vertragsende wird der Zugang zur Plattform gesperrt. Der Kunde kann vor Ablauf einen Datenexport anfordern.
§ 10 Datenausgabe bei Vertragsende
(1) Der Kunde kann bis zum Vertragsende einen Export seiner Daten anfordern.
(2) struct-i-vio ist ein Erfassungssystem für Bau-Projektdaten und ausdrücklich kein Buchhaltungssystem (vgl. § 2 Abs. 3, § 5 Abs. 4). Eine Aufbewahrungspflicht nach HGB § 257 / AO § 147 trifft den Auftraggeber, nicht den Anbieter. Der Anbieter hält Tenant-Daten für die in § 6b definierten Lebenszyklen vor; danach werden sie gelöscht. Nach Vertragsende werden personenbezogene Daten aus gelöschten Benutzerkonten unverzüglich anonymisiert oder gelöscht und Zugänge entfernt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, steuer- und handelsrechtlich aufbewahrungspflichtige Daten rechtzeitig über die Export-Funktion (vgl. § 9 Abs. 3) zu sichern und in seinem Buchhaltungssystem zu archivieren. Auf Anfrage stellt der Anbieter eine schriftliche Löschbestätigung aus.
(3) Für regulär innerhalb der Plattform gelöschte Unterlagen gilt auch nach Vertragsende, dass diese zunächst noch der jeweiligen Papierkorb- und Wiederherstellungslogik unterliegen können, bevor eine endgültige Entfernung aus dem Produktivbetrieb erfolgt, soweit keine gesetzlichen Pflichten oder dokumentierten Weisungen des Kunden etwas anderes verlangen.
§ 11 Änderungen der AGB
(1) Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit angemessener Ankündigungsfrist zu ändern.
(2) Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, gelten die geänderten AGB als angenommen.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist München, sofern der Kunde Kaufmann ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Last updated: 17. September 2026 (Version 1.11.0 — optionale Programmierschnittstelle und persönliche API-Schlüssel)
